Sprechfunkerlehrgang I/2024 der Freiwilligen Feuerwehr Stadt Schmallenberg
Sprechfunkerlehrgang I/2024 der Freiwilligen Feuerwehr Stadt Schmallenberg
Grafschaft. Am Donnerstag, den 31. Oktober 2024 nahm der Leiter der Feuerwehr Jürgen Schneider die Prüfung zum Sprechfunker von drei Feuerwehrfrauen und 14 Feuerwehrmännern der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Schmallenberg, sowie drei Mitarbeitern des Ordnungsamtes (OA) der Stadt Schmallenberg im Feuerwehrgerätehaus der Löschgruppe Grafschaft ab. Sie wurden über zwei Wochen von Kameraden der Feuerwehr Stadt Schmallenberg, sowie des Einsatzleitwagen-Teams vom Löschzug Bad Fredeburg unter der Lehrgangsleitung von Sprechfunkkreisausbilder Brandinspektor Markus Stefan Rickert am Standort in Grafschaft ausgebildet.
In über 30 Unterrichtsstunden erlernten die Kameraden und Mitarbeiter des OA zunächst umfangreiches Fachwissen über die physikalischen und technischen Grundlagen im Sprechfunkbetrieb. In verschiedenen Übungen konnte das erlernte Wissen dann gleich mehrfach in der Praxis umgesetzt werden. Besonderes Augenmerk wurde bei den praktischen Übungen auf das richtige Funken im BOS-Digitalfunk gelegt. Ein weiterer wichtiger Bestandteil der Ausbildung umfasste die Navigation und die Kartenkunde. Besonders bei Einsätzen in Waldgebieten oder bei einer überörtlichen Hilfe in anderen Kommunen ist die Navigation mit einer Karte oftmals unumgänglich.
Warum wurden Mitarbeiter des OA Schmallenberg zu Sprechfunkern ausgebildet?
Die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen ist ein gemeinsames Anliegen. Hierzu leisten neben den bekannten Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) auch die kommunalen Ordnungsbehörden (KOB) einen wichtigen Beitrag. Ein gemeinsames, sicheres und hochverfügbares Kommunikationsmittel ist deswegen umso wichtiger.
In den letzten Monaten wurden dazu die organisatorischen und technischen Rahmenbedingungen für eine Teilnahme am Digitalfunk BOS in Nordrhein-Westfalen geschaffen, so dass den KOB künftig der Digitalfunk BOS in Nordrhein-Westfalen zur Verfügung stehen wird. Um am BOS-Digitalfunk teilnehmen und funken zu dürfen, muss jeder Teilnehmer eine Sprechfunkausbildung nach FwDV2 durchlaufen und in einer Verschwiegenheitsverpflichtung unterrichtet worden sein. Allen Teilnehmern des Sprechfunkerlehrgangs konnte nach Ablegen der Prüfung positiv bescheinigt werden, dass Sie nun berechtigt sind, am „nichtöffentlichen, beweglichen Landfunkdienst der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben“ teilzunehmen.
Im Einzelnen haben die Prüfung zum Sprechfunker bestanden:
Marius Bette (Löschgruppe (LG) Fleckenberg), Hennecke Maximilian (LG Lenne), Maurice Habich, Jonas Rams (beide Löschzug (LZ) Bad Fredeburg), Hannes Balzer (LG Dorlar), Annalena Daus, Victoria Langer (beide LG Gleidorf), Robin Blöink (LG Bracht), Josef Babilon, Leonard Wüllner, Laura Schäfer, Julian Sander (alle LG Kirchrarbach), Roman Dröge (LG Oberhenneborn), Nabeel Al Khadra (LG Nordenau), Aaron Didam, Bernd Schauerte, Saifa Gilsbach (alle LG Oberkirchen), Phil Kappen, Berthold Vogt, Janick Welticke (OA Schmallenberg)
Lehrgangsbester wurde Josef Babilon von der Löschgruppe Kirchrarbach.
Feuerwehr führt die jährlichen Unterweisungen durch
Bad Fredeburg. Am Freitag, 08. November 2024, kamen im Kurhaus Bad Fredeburg über 90 Feuerwehrangehörige der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Schmallenberg zu einem gemeinsamen Dienstabend zusammen, um die jährliche Pflichtunterweisung zu absolvieren. Mit der Teilnahme kamen die Kameradinnen und Kameraden der gesetzlichen Verpflichtung nach DGUV Vorschrift 49 – Feuerwehren nach. Denn nach §8 der vorgenannten Vorschrift sind „die Feuerwehrangehörigen im Rahmen der Aus- und Fortbildung über die möglichen Gefahren und Fehlbeanspruchungen im Feuerwehrdienst sowie über die Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen und Gesundheitsgefahren regelmäßig zu unterweisen. Des Weiteren sind Feuerwehrangehörige regelmäßig über die Inanspruchnahme von Sonderrechten im Straßenverkehr zu unterweisen“ (Quelle: DGUV V 49).
Zum Einstieg in die Unterweisung wurden zunächst die Grundlagen der Feuerwehr-Dienstvorschrift 7 (FwDV 7) thematisiert, welche u.a. die Anforderungen und Verantwortlichkeiten von Atemschutzgeräteträgern regelt. Der zweite Themenblock bezog sich auf das Führen von Feuerwehrfahrzeugen. In der sogenannten „Fahrerbelehrung“ wurde über Rechte und Pflichten von Feuerwehrangehörigen bei Übungs- und Einsatzfahrten informiert und aufgeklärt. Im dritten Teil gab es für die Anwesenden noch ein paar grundlegende Informationen aus dem Bereich „organisatorischer Arbeitsschutz – Sicherheit bei der Feuerwehr“. Hier wurde bspw. die Dokumentationspflicht bei Unfällen oder Erste-Hilfe-Leistungen im Feuerwehrdienst angesprochen. Darüber hinaus waren die Kontaminationsverschleppung und der Umgang mit Gefahrstoffen weitere Themen dieses Unterweisungsabschnittes.
Zu guter Letzt wurde in einem selbst erstellten Video die Einsatzstellenhygiene nach Tätigwerden eines Atemschutzgeräteträgers im Zuge eines Brandeinsatzes dargestellt. Im Kern geht es darum, die vom giftigen Brandrauch beaufschlagte Brandschutzkleidung so abzulegen, dass nicht kontaminierte Haut- bzw. Körperstellen und Kleidung von einer Kontamination verschont bleiben und die kontaminierte Einsatzkleidung sicher gelagert und in der Folge einer Reinigung zugeführt werden kann.