Aufgaben

Aufgaben der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Schmallenberg

Die Aufgaben der Feuerwehr und ihre Zuständigkeit ergeben sich aus dem dem Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (BHKG).

Danach sind die Feuerwehren der Gemeinden zuständig für den Brandschutz und die Hilfeleistung in ihrem Gemeindegebiet (§ 3 Abs. 1 BHKG)

Dazu gehören:

  • Bekämpfung von Schadenfeuer
  • Hilfeleistung bei Unglücksfällen oder öffentlichen Notständen
  • Mitwirkung von Brandschutz-, oder ABC-Einheiten im Katastrophenschutz und bei Großeinsatzlagen
  • Stellung von Brandsicherheitswachen auch nach baurechtlichen Vorschriften (Sonderbauverordnungen)
  • Mitwirkung bei der Brandschutzerziehung und Brandschutzaufklärung
  • Mitwirkung bei der Erstellung und Fortschreibung von Brandschutzbedarfsplänen
  • Aus- und Fortbildung, Übungen
  • Beseitigung von Ölspuren auf öffentlichen Verkehrs- und Wasserflächen, soweit diese als Unglücksfall anzusehen sind.

Brandbekämpfung

Die Brandbekämpfung ist die älteste und bekannteste Aufgabe der Feuerwehr.

Die Bekämpfung umfasst alle feuerwehrtechnischen und feuerwehrtaktischen Maßnahmen, welche erforderlich sind, um die durch ein Schadenfeuer drohenden unmittelbaren Gefahren für einen Einzelnen oder eine Vielzahl von Personen oder Sachen abzuwehren.

Es handelt sich hier um eine so genannte unmittelbare Ursachenbekämpfung zur Rettung von Menschenleben, Bergung von Sachwerten aus direkter Gefahr.

Technische Hilfeleistung

Neben Brandeinsätzen nehmen die technischen Hilfeleistungen einen Großteil des Einsatzaufkommens ein. Darunter fallen alle jene Einsätze, die sich nicht, oder nicht nur, auf das Verwenden von Löschmittel bzw. die Leistung notfallmedizinischer Hilfe beschränken.

Dieser Begriff ist dementsprechend für Einsätze bei denen Aggregate, Maschinen oder technisches Wissen bereit gestellt werden müssen. Als technisches Wissen zählt also schon das Bereitstellen von elektrischen Strom. Der Einsatzschwerpunkt der Feuerwehren hat sich in den vergangenen Jahr(zehnt)en erheblich zu Gunsten technischer Hilfeleistungen geändert. In den letzten 10 Jahren ist die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Schmallenberg im Durchschnitt jedes Jahr zu 124 technischen Hilfeleistungseinsätzen der unterschiedlichsten Art ausgerückt.

Beispiele für diese Einsatzkategorie:

  • Befreien und Sichern eingeklemmter Personen
  • Tierrettung und Schutz der Öffentlichkeit vor Gefahren durch Tiere
  • Beseitigung von Sturmschäden, soweit diese eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellen
  • Hilfeleistungen im Katastrophenfall
  • Türöffnungen, falls anderweitiger Zutritt nicht möglich ist und eine Brandgefahr oder ein Unglücksfall vorliegen
  • Gefahrguteinsätze, u.a. Abdichten, Aufnehmen und Sichern gefährlicher Stoffe
  • Strahlenschutz
  • Beim Löscheinsatz das Be- und Entlüften, Ausleuchten und Sichern der Einsatzstelle
  • Weitere Tätigkeiten, etwa im Rahmen der Amtshilfe für die Polizei u. dgl.

Darüber hinaus können von der Feuerwehr auch noch folgende zusätzliche Aufgaben übernommen werden:

  • Überprüfung Löschwasserentnahmestellen
  • Wartung und Pflege von Hydranten
  • Unterstützung von Sportveranstaltungen
  • Parkplatzdienste bei Großveranstaltungen
  • Feuerwehrverbandsveranstaltungen
  • Leistungsnachweis
  • Sicherung von Veranstaltungen wie Schützenfestumzüge,
  • Sportveranstaltungen, Prozessionen und sonstige Großveranstaltungen usw.

Diese zusätzlichen Aufgaben bedürfen der Zustimmung des Leiters der Feuerwehr und des Bürgermeisters, bzw. werden auf offizielle Anordnung des Bürgermeisters durchgeführt.