Unterweisungen bei der Freiwilligen Feuerwehr
Atemschutz, Fahrerbelehrung und UVV
Schmallenberg. Unterweisungen bilden eine zentrale Grundlage für die sichere und professionelle Arbeit in der Freiwilligen Feuerwehr. Sie vermitteln notwendiges Wissen, schaffen ein gemeinsames Verständnis für Abläufe und Gefahren und stellen sicher, dass alle Einsatzkräfte ihren Aufgaben entsprechend ausgebildet und vorbereitet sind. Besonders wichtig sind regelmäßige Unterweisungen in den Bereichen Atemschutz, Fahrerbelehrung sowie Unfallverhütungsvorschriften (UVV), da hier sowohl die eigene Sicherheit als auch die Sicherheit der anderen Kameradinnen und Kameraden maßgeblich beeinflusst wird.
Der Atemschutzeinsatz gehört zu den gefährlichsten Tätigkeiten im Feuerwehrdienst. Atemschutzgeräteträger müssen sich in Umgebungen bewegen, in denen giftige Gase, Hitze, Rauch und Sauerstoffmangel lebensbedrohlich wirken können. Die jährliche Atemschutzunterweisung nach FwDV 7 und dem DGUV-Regelwerk vermittelt Wissen über die Einsatzgrundsätze, die sichere Handhabung der Geräte, taktische Vorgehensweisen und mögliche Gefahren. Sie ist unerlässlich, um die körperliche und taktische Einsatzbereitschaft zu gewährleisten.
Das Führen von Einsatzfahrzeugen erfordert besondere Kenntnisse und Verantwortungsbewusstsein. Neben der sicheren Beherrschung des Fahrzeugs spielt auch das taktische Fahren unter Einsatzbedingungen eine entscheidende Rolle. Fehler können nicht nur zu Sachschäden führen, sondern gefährden auch Einsatzkräfte und andere Verkehrsteilnehmer. Die Fahrerbelehrung ist daher jährlich durchzuführen. Sie umfasst Themen wie Fahrzeugtechnik und Fahrphysik, Einsatzfahrten mit Sonder- und Wegerechten, rechtliche Grundlagen sowie das Verhalten im Straßenverkehr während eines Einsatzes. Der sichere Umgang mit Einsatzfahrzeugen ist essenziell für die reibungslose und gefahrenfreie Einsatzabwicklung. Rechtsgrundlagen sind u.a. die Straßenverkehrsordnung (StVO) § 35 (Sonderrechte) und § 38 (Wegerechte) und die DGUV Vorschrift 49 „Feuerwehren“.
Die Unterweisung in den Unfallverhütungsvorschriften gehört zu den grundlegenden Pflichten des Arbeitsschutzes in der Feuerwehr. Sie beinhaltet alle relevanten Sicherheitsvorschriften, die im Ausbildungs- und Einsatzdienst einzuhalten sind. Ziel ist es, Unfälle zu vermeiden, Risiken frühzeitig zu erkennen und die Sicherheit aller Kameradinnen und Kameraden zu erhöhen. Die UVV-Unterweisung deckt Themen wie persönliche Schutzausrüstung, Verhalten an der Einsatzstelle, Gerätesicherheit, Hygiene sowie Organisation des Dienstbetriebs ab. Sie dient außerdem dazu, sicherheitsrelevante Änderungen und neue Erkenntnisse zu vermitteln. Rechtsgrundlage ist u.a. auch die DGUV Vorschrift 49 „Feuerwehren“, Pflichten zur Unterweisung finden sich aber auch im Arbeitsschutzgesetz § 12 und im Sozialgesetzbuch (SGB VII) wieder.
Fazit:
Unterweisungen sind ein unverzichtbarer Bestandteil der Aus- und Fortbildung in der Freiwilligen Feuerwehr. Sie schaffen Sicherheit, fördern Professionalität und gewährleisten die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben. Ob Atemschutz, Fahrerbelehrung oder UVV – gut ausgebildete Einsatzkräfte sind der Schlüssel zu erfolgreichen und sicheren Einsätzen.
Katastrophenschutzvorsorge der Feuerwehr Schmallenberg
Notfallinfopunkte und Notfall-Leuchttürme
Im Rahmen der Katastrophenschutzvorsorge wurden mehrere Feuerwehrgerätehäuser im Stadtgebiet Schmallenberg als Notfallinfopunkte ausgewiesen.
Diese dienen der Bevölkerung als zentrale Anlaufstellen in besonderen Lagen, insbesondere dann, wenn gewohnte Kommunikations- oder Versorgungsstrukturen (z. B. Telefon, Mobilfunk, Internet, Strom, Heizung) ausfallen. Nachfolgende Feuerwehrgerätehäuser sind als Notfallinfopunkte eingerichtet und durch ein rotes Schild mit der Aufschrift „Notfallinfopunkt“ deutlich gekennzeichnet: Fleckenberg, Lenne, Dorlar, Gleidorf, Berghausen, Bracht, Felbecke, Bödefeld, Kirchrarbach, Ober-henneborn, Oberkirchen und Niedersorpe.
Bitte merken Sie sich den Standort Ihres nächstgelegenen Feuerwehrgerätehauses, um im Ernstfall schnell handeln zu können.
An dieser Stelle weisen wir darauf hin, dass die Notfallinfopunkte nicht dauerhaft besetzt sind und nur nur bei größeren Schadensereignissen oder Katastrophenlagen aktiviert werden.
Im Normalbetrieb gelten weiterhin die bekannten Notrufnummern:
▪ Feuerwehr / Rettungsdienst: 112
▪ Polizei: 110
Darüber hinaus wurden die Feuerwehrgerätehäuser in Schmallenberg, Bad Fredeburg, Niederberndorf, Westernbödefeld, Grafschaft und Nordenau als sogenannte Notfall-Leuchttürme ausgestattet.
Diese Standorte verfügen über eine Notstromversorgung und eine krisensichere Infrastruktur. Sie werden im Katastrophenfall durch Einsatzkräfte der Feuerwehr besetzt und bieten zusätzliche Möglichkeiten, wie bspw. das Absetzen von Notrufen, wenn kein Telefonnetz mehr funktioniert, Anforderung von Hilfe oder Meldung von Notfällen, Erhalt wichtiger Informationen und Handlungsempfehlungen der Katastrophenschutzbehörden und Treffpunkte und Unterstützung für hilfebedürftige Personen.
Mit diesem Konzept stärkt die Feuerwehr Schmallenberg die Sicherheits- und Krisenvorsorge in der Region – damit im Ernstfall schnelle Hilfe, Information und Orientierung gewährleistet sind.
Freiwillige Feuerwehr hat vier neue Fahrzeuge in Betrieb genommen
MTF und MZF gehen in Dienst
Schmallenberg. Bereits im September dieses Jahres konnte die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Schmallenberg insgesamt vier neue Fahrzeuge in Betrieb nehmen. Bei drei Fahrzeugen handelt es sich um sogenannte Mannschaftstransportwagen (MTW) der Marke Ford, mit welchem bspw. Einsatzkräfte, oder auch Gerätschaften und sonstiges Material zu Einsatzstellen transportiert werden können. Insgesamt können bis zu neun Personen je Fahrzeug befördert werden. Durch Um- bzw. Ausbau der hinteren Sitzreihen lassen sich auch größere Gerätschaften oder Material transportieren. Die Anschaf-fungskosten belaufen sich herbei auf rund 180.000,- €.
Des Weiteren wurde ein Mehrzweckfahrzeug (MZF) der Marke Ford angeschafft. Die-ser ist im Bereich der Ladefläche mit diversem Werkzeug und Service-Material ausge-stattet und ist ein stetiger Begleiter des hauptamtlichen Gerätewarts der Freiwilligen Feuerwehr. Die Anschaffungskosten belaufen sich herbei auf rund 50.000,- €.
Foto vin links: Bernd Schütte, Gerätewart, Leiter des Ordnungsamtes Berthold Vogt, Beigeordneter Andreas Plett, Bürgermeister Burkhard König, Jürgen Schneider, Leiter der Feuerwehr





